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Kulik & Suess Übersetzungen München

SEIT ÜBER 50 JAHREN IHR PARTNER FÜR DIE SPRACHEN DER WELT

AGB


Übersetzungsarbeiten sind eine besondere Art von Dienstleistungen, die nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden.

 

1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Ausschluss anderer Geschäftsbedingungen, wenn Abweichungen nicht ausdrücklich von uns bestätigt worden sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Größere Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, die für den Vertragsinhalt maßgebend ist. Etwaige Schreib- und Rechenfehler sowie offensichtliche Irrtümer verpflichten uns nicht. Sollte uns ausnahmsweise die Ausführung eines Auftrags nicht möglich sein, so steht uns ein Rücktrittsrecht zu; der Auftraggeber wird von dessen Ausübung umgehend benachrichtigt.

 

2. Unsere Vertragspflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers voraus. Sollten auch nach eingegangener Verpflichtung begründete Zweifel in dieser Beziehung auftreten, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu bedingen oder von unserer Verpflichtung zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Recht auf Schadenersatz zusteht. Die Vergütung für bereits ausgeführte (Teil- ) Arbeiten wird sofort fällig. Aufträge von nicht bekannten Auftraggebern führen wir nur gegen Vorauskasse bzw. Nachnahme aus.

 

3. Leistungszeit: Geliefert wird nach Fertigstellung. Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden; als Toleranz ist bei Störungen eine Verlängerung der Leistungszeit um eine Woche gestattet. Unvorhergesehene Ereignisse und höhere Gewalt (z.B. Streik, Blockade, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen) bei uns sowie unseren freien Mitarbeitern und Vorlieferanten entbinden uns für die Zeit ihrer Dauer von den Leistungsverpflichtungen, ohne dass grundsätzlich dem Auftraggeber das Recht den Geschäftsabschluss aufzuheben, zusteht. Ansprüche auf Verzugsschaden oder sonstige Schadenersatzansprüche sowie die Anwendung des § 376 HGB auf mit uns abgeschlossene Verträge sind ausgeschlossen. In den Fällen des § 284 Abs. 1 BGB kommen wir nur dann in Verzug, wenn wir nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Mahnung die Leistung erbringen. Als angemessen im Sinne des § 326 Abs. 1 BGB gilt eine Frist von 3 Wochen. § 326 Abs. 2 BGB kommt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zur Anwendung.

 

4. Ausführungen durch Dritte. Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, sofern wir dies für erforderlich erachten, Dritter bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten umeinen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der das erforderliche Fachwissen besitzt und als Übersetzer bereits erfolgreich tätig war. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und uns. Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem unserer Subunternehmer bedarf grundsätzlich unserer Einwilligung.

 

5. Zeilen: Die Zeilenzahl wird nach der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Als Zeilen gelten: a) 50 Zeichen einschließlich Leerzeichen (Sprachen mit lateinischen, griechischen, kyrillischen Alphabeten); b) 15 Silben (Sprachen mit anderen Alphabeten, z.B. Arabisch, Persisch, Hebräisch, Japanisch etc.). Wenn der Auftraggeber ausdrücklich nicht etwas anderes wünscht, werden die Übersetzungen in der gleichen Raumeinteilung und Raumanordnung wie der Urschrift geschrieben. Anbruchzeilen, die auf diese Weise entstehen (z. B. durch Absatzende, bei Überschriften, Aufstellungen, Listen, Zeichnungsbeschriftungen, Formularen, etc.) werden als volle Zeilen gezählt. Wenn Zeilen des Urtextes unübersetzt in die Übersetzung hineingenommen werden sollen oder müssen, werden diese wie übersetzte Zeilen berechnet.

 

6. Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt, den Auftrag nach Fertigstellung ohne weitere Ankündigung zu versenden. Teilleistungen sind unzulässig.

 

7. Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Empfang schriftlich zu melden; bei Versendung gilt der Empfang mit dem Ablauf des zweiten Tages nach Aufgabe bei der Post als erfolgt. Dies gilt auch für eine erneute Beanstandung nach einer Nachbesserung. Nach anerkannter Mängelrüge hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung, für die uns eine angemessene Frist zur Verfügung steht (mindestens 1 Woche, bei umfangreichen oder schwierigen Arbeiten entsprechend mehr ). Der Auftraggeber hat dann ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist (Dauer siehe oben) für die Beseitigung des von uns zu vertretenden Mangels furchtlos haben verstreichen lassen, die Mangelbeseitigung unmöglich ist oder wir uns weigern, einen uns nachgewiesenen Mangel zu beseitigen. Alle anderen Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere die auf Schadenersatz. Dies gilt auch für etwa in Betracht kommende Ansprüche wegen Verzugs- oder Nachbesserungspflicht.

 

8. Für den Fall der Unmöglichkeit des Verzuges und jeder sonstigen schuldhaften Leistungsstörung (betr. Haupt- und Nebenpflichten) haften wir gegen Schadenersatz nur, wenn einem unserer Inhaber oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder wenn sonstigen Angestellten oder Mitarbeitern Vorsatz zur Last fällt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Schadenersatzansprüche, die unmittelbar gegenüber unseren Angestellten oder Mitarbeitern geltend gemacht werden. Eine Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden und für Drittschäden sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen und bei höherer Gewalt (Vergleich oben Nr. 3 Abs. 2).

 

9. Geheimhaltung: Wir verpflichten uns über die zu übersetzenden Texte und Tatsachen, die uns durch unsere Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind Stillschweigen zu bewahren. Wir sind jedoch berechtigt, die Texte unseren Subunternehmern zugänglich zu machen.

 

10. Eigentumsvorbehalt: Alle Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Honorars unser Eigentum.

 

11. Urheberrecht: Wir behalten uns das Urheberrecht vor. Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.

 

12. Ansprüche aus Vertragsverletzung aller Art verjähren nach 2 Monaten. Sie sind uns bis zum Ablauf einer Frist mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so gilt der Anspruch als verwirkt.

 

13. Vergütungen: Bei Kostenvoranschlägen sofern nicht anders vereinbart, ist uns jeweils eine Toleranz von 20 % vorzubehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kostenvoranschlägen übernehmen wir nicht. Irrtum und Änderungen sind hier vorbehalten. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung, so gilt die bei uns übliche Berechnung der Vergütung als vereinbart.

 

14. Rechnungen werden jeweils den erledigten Aufträgen beigefügt. Zweite und dritte Ausfertigungen sowie Spezifikation werden nur auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt. Wenn nichts anderes vereinbart sind Rechnungsbeträge inklusive Mehrwertsteuer netto ohne Abzug von Skonto oder Rabatt sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Als Zahlungseingang gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können.

 

15. Aufrechnung seitens des Auftraggebers kann nur mit anerkannten, nach Grund und Höhe unstreitigen Gegenforderungen erfolgen .Dies gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die ferner nur im Umfang des Gegenanspruches geltend gemacht werden können.

 

16. Die Vergütung wird mit dem verbindlichen Liefertermin fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen.

 

17. An- und Abnahmeverzug tritt dann ein, wenn nach vertragsmäßiger Fertigstellung der Auftraggeber hiervon benachrichtigt und aufgefordert wird die An- und Abnahme, innerhalb einer ihm gesetzten Frist, nicht abgeholt hat. Das gleiche gilt auch, wenn nach vertragsmäßiger Fertigstellung eine bei der Post oder per Nachnahme aufgegebene Sendung nicht entgegengenommen bzw. eingelöst wird. Bei Abnahme bzw. Abnahmeverzug ist die Vergütung in Höhe des banküblichen Zinssatzes zu verzinsen, mindestens mit 3,5% über Bundesbankdiskont.

 

18. Zahlungsverzug tritt insbesondere ein bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit und schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung, sofern es uns angebracht erscheint, danach nochmals unter weiterer Fristsetzung zu mahnen, so ist hierin keine Stundung zu sehen. Es bleibt beim Zahlungsverzug in Folge der ersten Mahnung. Für die Verzugszinsen gilt Nr. 19 Abs. oben.

 

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist München.

 

20. Abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

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